Von der Arbeitslosigkeit zur Gründung – KfW Gründercoaching beantragen

Ich bin immer wieder erstaunt, dass längst nicht alle Existenzgründer die großzügige Förderung durch das KfW-Gründercoaching kennen. Deshalb stelle ich hier die wichtigsten Punkte dazu vor: Wer ist berechtigt, das Fördergeld zu bekommen und wie erhalten Sie die Zuschüsse zu den Coachingkosten? Das KfW-Programm unterstützt Existenzgründer durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Besonders großzügig werden Existenzgründer gefördert, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Sie können bei einem Coach, der in der KfW-Beraterbörse zugelassen ist- zum Beispiel bei mir 🙂 – 40 Stunden Gründercoaching in Anspruch nehmen. Dafür zahlen sie nur 400,- Euro plus die Mehrwertsteuer und die KfW zahlt Ihnen 90 Prozent, also  3.600,- Euro dazu. In 40 Stunden intensiver Betreuung durch einen qualifizierten Gründercoach lässt sich sehr viel auf den Weg bringen! Vor allem eine erfolgreiche Strategie zur Kundengewinnung – glaubwürdiges Marketing, PR, Werbung. Online-Marketing … Damit Sie schnell erste Kunden gewinnen. Es ist inzwischen nicht mehr so leicht, den Antrag genehmigt zu bekommen. Doch ein Versuch und Hartnäckigkeit lohnt sich. Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK beratern.

Achtung: Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen und die hohe Förderung von 90 Prozent erhalten wollen, müssen Sie bereits im 1. Jahr nach der Gründung Ihren Antrag auf KfW-Gründercoaching stellen. Dazu wenden Sie sich am besten an die IHK in Ihrer Region und lassen sich beraten – lesen Sie auch die Erläuterungen der KfW.

Sie können die Förderung sogar mehrmals nutzen! Wenn nach dem ersten Gründercoaching über 4.000,- weiterer Beratungsbedarf besteht, können Sie durch einen zusätzlichen Antrag weitere 2.000,- Euro Gründercoaching erhalten. Hier beträgt Ihr Eigenanteil 50 Prozent. Sie zahlen also nur 1.000,- Euro plus die Mehrwertsteuer für 20 Stunden Unterstützung bei Marketing, Kundengewinnung und Unternehmensführung.

Es gibt aber auch einen KfW-Zuschuss für Gründer bis zu 5 Jahre nach der Gründung. Egal ob Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben oder nicht. Sie haben im Herbst 2007 gegründet? Dann können Sie jetzt noch auf den letzten Drücker das KfW-Gründercoaching beantragen. Maximal 6.000,- Euro werden gefördert – als Zuschuss erhalten Sie 50 Prozent bzw. 75 Prozent (neue Bundesländer) von der KfW. Zum Beispiel: Sie nehmen 20 Stunden lang einen Gründercoach in Anspruch = 2000,- Euro, davon zahlen Sie nur 50 bzw. 25 Prozent (neue Bundesländer) plus die Mehrwertsteuer, den Rest übernimmt die KfW für Sie.

Kurzer Test: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Gründercoaching Deutschland?

Wie finden Sie einen Gründercoach, der in der KfW-Beraterbörse zugelassen ist? In der Beraterbörse – Sie haben die Wahl. Vielleicht kommen wir ja zusammen: hier finden Sie mein KfW Beraterprofil.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Eine Ergänzung die bestimmt auch für viele Leser interessant ist:
    Gründer die in den Haupterwerb als Kleinunternehmer starten und damit nicht berechtigt sind die sog. Vorsteuer zu ziehen können die Umsatzsteuer der Beraterrechnung bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4000 bzw. 6000 Euro) mit fördern lassen.

    Beim Antragsablauf zum geförderten Gründercoaching gibt es keine Unterschiede zwischen normalen Gründern und Gründern aus der Arbeitslosigkeit.

    Gruss Klaus Schaumberger

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